FAQs zur Homöopathie

Die Homöopathie wurde durch den sächsischen Arzt, Apotheker und Chemiker Samuel Hahnemann (1755 – 1843) ins Leben gerufen, der sie systematisch nach wissenschaftlichen Kriterien entwickelte, womit sie zu einer lehr- und lernbaren Methode wurde.

Die Homöopathie ist eine eigenständige Arzneitherapie, die seit über 200 Jahren bei akuten und chronischen Erkrankungen angewendet wird.

Zusammengesetzt aus den griechischen Wörtern „Homoion“ (= ähnlich) und „Pathos“ (= Leiden) beruht sie auf einem Naturgesetz: „Ähnliches wird durch Ähnliches geheilt“ (Similia similibus curentur)!

Das bedeutet: Ein Mittel, das beim Gesunden bestimmte Symptome erzeugen kann (= Arzneimittelbild), vermag dieselben Symptome bei einem Kranken zu heilen.

So ist die Homöopathie eine Reiztherapie, die die Selbstheilungskräfte des Organismus aktiviert bzw. in die richtigen Bahnen lenkt. Krankheit wird so nicht als isoliertes Geschehen betrachtet, das nur ein einzelnes oder mehrere Organe betrifft, sondern als Störung des ganzen Organismus.

Ein Komplexmittel ist ein Gemisch aus einer Anzahl verschiedener Einzelmittel, die in die gleiche Wirkungsrichtung gehen, sich in ihrer Wirkung gegenseitig unterstützen und ergänzen. Die Zusammensetzung der Komplex-Präparate ist wie in der Einzelhomöopathie das Ergebnis praktischer Beobachtungen und jahrelanger Erfahrung (=Erfahrungsheilkunde).
Der Vorteil daran ist, dass sie nach dem Beschwerdebild eingesetzt werden und ein breites Band von Beschwerden abdecken können, ohne den oft schwierigen und sehr zeitaufwendigen Weg des geeigneten homöopathischen Einzelmittels zu gehen.

Lehrsatz nach Bürgi:
2 Substanzen, welche dasselbe Krankheitssymptom beseitigen, addieren sich in ihren Wirkungen, wenn sie die gleichen Angriffspunkte haben. Sie potenzieren sich in ihren Wirkungen, wenn sie verschiedene Angriffspunkte haben.

Als sanfte, effiziente Heilmethode ist die Homöopathie ideal für jeden, insbesondere auch für Kinder, Schwangere, Sportler und Tiere.
Mit sowohl vorbeugender als auch heilender Wirkung ist sie als Ergänzung zu schulmedizinischen Therapien zu sehen (Ausnahmen beachten!).
Als dopingfreie Medizin ist sie ebenfalls interessant für Berufs- und Amateursportler.

  • organotrop/ histiotrop: das betreffende Organ/Gewebe behandelnd. Oftmals können die damit verbundenen Erkrankungen mit einigen wenigen typischen Symptomen charakterisiert werden.Anwendung von Tiefpotenzen D/C1 – D/C8
  • funktionotrop: geht über den Organ/Gewebsbezug hinaus und nimmt Regulationsmechanismen (nerval, humoral) als Ansatzpunkt. Auslöser (Causa) der Beschwerden und durchgängig bessernde/verschlechternde Einflüsse (Modalitäten) sind besondere Merkmale zur Differenzierung.Zum Einsatz kommen die mittleren Potenzen D/C9 – D/C15
  • personotrop: auf konstitutionelle Behandlung abzielend, den ganzen Menschen betrachtend. Kriterien sind hierbei Konstitution und Disposition zur exakten Statuserhebung.Meist mit Hochpotenzen D/C 30, 200, 400, 1000 – LM; gehört in die Hände des erfahrenen Homöopathen!
  • bei allen Krankheiten, die der Selbstregulation des Organismus zugänglich sind, bei sowohl chronischen als auch akuten Prozessen;
  • bei Funktionsstörungen in den Steuerungsvorgängen, bei denen noch keine organischen Veränderungen eingetreten sind;
  • bei funktionellen Erkrankungen, wie z.B. Reizdarm
  • bei psychosomatischen Erkrankungen, wie z.B. Migräne;
  • bei psychischen Erkrankungen, wie z.B. Depressionen;
  • bei Infektionserkrankungen, wie z.B. Grippe, Erkältung
  • bei chronisch entzündlichen Erkrankungen, wie z.B. Colitis
  • zur Prävention bei erhöhter Infektanfälligkeit im Herbst
  • zum Aufbau, um schwächere Organe zu stärken

Die Grenzen liegen in der Reaktionsfähigkeit des Körpers. Homöopathische Präparate sind nicht angebracht bei Erkrankungen, bei denen eine Stimulation der körpereignen Regulation erfolglos ist (z.B. Insulinpflicht) sowie chirurgisch oder intensiv-medizinisch zu behandeln sind.

  • bei Allergien, wie z.B. gegen Bienengift und Korbblütler
  • bei Erkrankungen, die eine Substitutionstherapie erfordern durch absoluten
    Mangel wie bei Diabetes mellitus Typ 1
  • bei akuten Krankheitszuständen, wie z.B. Herzinfarkt, allergischer Schock, Asthmaanfall
  • bei unzureichender Reaktionsfähigkeit des Körpers (nach Cortisongabe, Gabe von Immunsuppressiva). Dabei ist eine vorheriger Ausleitung und vorsichtiger Aufbau nötig.
  • keine Hochpotenzen bei Erkrankungen, bei denen eine Erstverschlimmerung nicht tolerabel ist, wie z.B. Neurodermitis
  • während der Schwangerschaft und Stillzeit bestimmte Mittel oder Potenzen meiden (z.B. Aloe, Sennes, Phytolacca).

Was in der Schulmedizin zu den Nebenwirkungen gerechnet wird, zählt in der Homöopathie zu den Wirkungen der Arznei. Sie sind möglich, aber sehr selten bei korrekter und sachgemäßer Anwendung, was Voraussetzung ist.
Nach längerer Einnahme können Krankheitssymptome im Sinne der Ähnlichkeitsregel entstehen.
Toxische Bestandteile sollten nicht über längeren Zeitraum und in niederen Potenzen verabreicht werden. Beispiele: Arsen, Thallium aceticum oder Quecksilber.
Bei unklarem Krankheitsbild sollte immer auch eine schulmedizinische Abklärung wie z.B. Blutbild, Gastroskopie etc. erfolgen, um schwerere Krankheitsbilder auszuschließen.

Das Potenzieren ist chemisch gesehen zwar eine Verdünnung, die korrektere Bezeichnung dafür ist Energetisieren oder Dynamisieren. Bei der Potenzierung wird die Information der Ausgangssubstanz in vollem Maße erschlossen.

Der arzneiliche Bestandteil wird stufenweise „verdünnt“ und zwischen jedem Verdünnungsschritt verrieben (bei Triturationen, Abk. „Trit.“, d.h. bei Feststoffen) bzw. verschüttelt (bei Dilutionen, Abk. „Dil.“, d.h. bei Flüssigkeiten) = energetisiert/dynamisiert.

PotenzVerdünnungGebräuchliche Potenzen
Urtinktur1 : 1Ø
D (Dezimal)1 : 101, 2, 3, 4, 6, 8, 10, 12, 60, 100, 200, 500, 1000
C (Centesimal)1 : 1001-15 30 60 100 200 500 1000
LM/Q (Qinquagintamillesimal)1 : 50.000VI,XII,XVIII,XXIV,XXX

In der Komplexhomöopathie werden v.a. Urtinkturen und Dezimalpotenzen eingesetzt.

Die Erstverschlimmerung ist eine Heilreaktion und gehört zum homöopathischen Heilungsvorgang. Sie zeigt die korrekte Mittelwahl an und signalisiert den Beginn der Heilung. Sie kann auftreten, muss aber nicht immer der Fall sein.
Ist die Erstverschlimmerung zu unangenehm, so sollte eine Dosierungsanpassung erfolgen. Das heißt, Reduzierung der Dosis und verlängerte Dosierungsintervalle.

Homöopathische Arzneimittel werden genau nach den Vorschriften des Homöopathischen Arzneibuches (HAB) hergestellt. Dabei wird exakt vorgegeben, welcher Alkohol mit wie viel Volumenprozent zur Herstellung von Urtinkturen und Verdünnungen eines pflanzlichen Bestandteils zu verwenden ist. Mineralische oder organische Bestandteile können in Tiefstpotenzen zunächst auch mit gereinigtem Wasser oder Glyzerin hergestellt werden, bevor die höheren Verdünnungsgrade mit Alkohol potenziert werden.

Der Alkohol erfüllt neben der Gewinnung des Wirkstoffes bei Rohstoffen weitere Aufgaben:
Er ist Trägersubstanz, die Löslichkeit der (lipophilen) Wirkstoffe wird erhöht, mit seiner bakteriziden Wirkung entfällt der Zusatz von Stabilisatoren und Konservierungsmitteln, sowie die Resorption, d.h. die Aufnahme, aus dem Magen-Darm-Trakt wird z.B. bei ätherischen Ölen erhöht und dadurch die Wirksamkeit verbessert. Nur gelöste Stoffe werden über die Schleimhäute resorbiert.

Der Alkoholgehalt in Homöopathika variiert je nach Zusammensetzung.
Urtinkturen haben meist einen viel höheren Alkoholgehalt (z.B. 70 Vol.-%) als die Potenzverdünnungen (v.a. 50 Vol.-%).
Oft täuscht ein hoher Alkoholgehalt eines Arzneimittels über die reale Menge des reinen Alkohols hinweg.

Beispiele:
5 Tropfen eines Arzneimittels mit 60 Vol.% Alkohol enthält ca. 0,08 Gramm reinen Alkohol
1 Glas Apfelsaft (200 ml) enthält ca. 1,00 Gramm reinen Alkohol = ca. die 12-fache Menge
Roggenbrot pro 100 Gramm enthält 0,34 Gramm reinen Alkohol = ca. die 4-fache Menge
1 TL, ca. 5 ml, eines Arzneisirups (z.B. Hustensaftes) mit 3 Vol.-% Alkohol enthält ca. 0,12 Gramm reinen Alkohol = ca. die 1,5-fache Menge.

Das bedeutet, nicht der Gehalt in Vol.-%, sondern die exakte Menge in der jeweils verordneten Dosis muss zur Beurteilung herangezogen werden.

Beim richtigen Gebrauch sind alkoholhaltige Medikamente für Kinder ab dem Kleinkindalter, d.h. ab dem 2. Lebensjahr, unbedenklich. Ihre Entwicklung wird nicht beeinträchtigt, eine Sucht nicht gefördert. Wäre dies der Fall, dürften Kinder keine Obstsäfte trinken, die bis zu 0,5 % Alkohol enthalten. Damit steckt z.B. in einem Glas Apfelsaft mehr Alkohol als in einer Kinderdosis von Tropfen mit 40 Vol.-% Alkohol. Es gibt derzeit keine wissenschaftliche Publikation, in der eine Gefährdung von Kindern durch Alkohol in Arzneimitteln beschrieben wird.
Eltern sollten darauf achten, ihrem Kind nur die zulässige Dosis zu geben und die vorgeschriebene Zeit bis zur nächsten Gabe einzuhalten. Eine Überdosierung ist eher unwahrscheinlich. Dafür sorgt schon der scharfe Geschmack in unverdünntem Zustand.

Säuglingen und Kleinkindern bis zum 2. Lebensjahr sollte man alkoholhaltige Arzneimittel nicht direkt verabreichen, da das zum Alkoholabbau notwendige Enzym des Körpers nach derzeitigem Wissensstand hier noch nicht entwickelt ist.

Bei stillenden Müttern gelangen etwa 90% des aufgenommenen Alkohols in die Milch. Davon nimmt der Säugling etwas 25% pro Mahlzeit auf, aber nur dann, wenn die Einnahme unmittelbar vor dem Stillen liegt. Bereits nach 15 Minuten ist kein erhöhter Alkoholgehalt in der Muttermilch mehr nachweisbar.

In der Schwangerschaft werden dem Ungeborenen durch die Abbaumechanismen der Mutter nur verschwindend geringe Mengen an Alkohol zugeführt, die deutlich unter dem ständig vorhandenen Blutalkoholgehalt liegen.

Alternativ können Kinder, Schwangere und stillende Müttern die Tropfenanzahl alkoholhaltiger Liquida in einer Tasse warmen Tee oder Wasser einnehmen. Dadurch verringert sich die Menge an reinem Alkohol, der sich in dem warmen Medium verflüchtigt. Die Wirkungsweise bleibt erhalten, die Wirkstoffe verflüchtigen sich nicht!

Folgende Personengruppen sollten alkoholhaltige Arzneimittel meiden und auf andere Darreichungsformen wie Globuli, Tabletten oder Injektionen ausweichen:

  • Patienten, die morphinhaltige Medikamente einnehmen
  • Patienten, die codeinhaltige Medikamente einnehmen
  • Patienten mit starker Leberschädigung
  • „trockene Alkoholiker“
  • Epileptiker

Grundsätzlich ist die Einnahme komplexhomöopathischer Arzneimittel in der Schwangerschaft und Stillzeit möglich, häufig sogar eine gewünschte sanfte Alternative zu schulmedizinischer Therapie.
Dennoch gibt es auch hier einige grundlegende Dinge zu beachten. Bestehen Schwangerschaftsrisiken, ist auch die homöopathische Therapie mit entsprechender Vorsicht einzusetzen und nur unter Überwachung des behandelnden Arztes durchzuführen. In den ersten zwei Monaten einer Schwangerschaft sollte jede Art von Arzneimitteleinnahme besonders genau abgewogen werden (Nutzen/Risiko). In dieser Zeit werden die Organe des Neugeborenen angelegt.
In der Stillzeit ist zu bedenken, dass jedes von der Mutter eingenommene Medikament über die Muttermilch an das Baby weitergeleitet wird. Diese Tatsache kann man jedoch auch zur milden Therapie des Babys nutzen, d.h.: Wenn das Neugeborene z.B. unter Blähungen etc. leidet, kann die Mutter ein Carminativum einnehmen, das in verträglicher Form über die Muttermilch an das Kind weitergegeben wird.
Darüber hinaus gibt es auch Homöopathika, die während Schwangerschaft und Stillzeit ausgeschlossen sind, sowie Therapien, die in dieser Zeit nicht zulässig sind.

Zu den kontraindizierten Homöopathika zählen v.a. viele harntreibende und ausleitende Arzneimittel, ebenso wie Schwermetalle in niedrigen Potenzen.
Einige wenige Beispiele sind: Aloe, Sennes, Phytolacca, Mercurius, Arsen, Thallium aceticum

Auch eine Konstitutionstherapie sowie Hochpotenzen, C- und LM-Potenzen sollten nur unter Betreuung und auf Anweisung von erfahrenen Therapeuten eingesetzt werden!

Folgende Bestandteile, die in unseren Arzneimitteln v.a. in Tiefpotenzen oder in unseren Tee-Zubereitungen enthalten sind, sollten während der Schwangerschaft und Stillzeit nicht oder nur nach Rücksprache mit einem erfahrenen Therapeuten eingenommen werden:

  • Aloe
  • Agnus castus, Vitex agnus castus
  • Bärentraubenblätter, Arctostaphylos uva-ursi
  • Beifuß, Artemisia vulgaris
  • Beinwellblätter, Symphytum offininalis
  • Chinarinde, Cinchona pubescens
  • Gottesgnadenkraut, Ruta graveolens
  • Huflattichblätter, Tussilago farfara
  • Ingwer, Zingiber officinale
  • Petersilie, Petroselinum crispum
  • Rauwolfiawurzel, Rauwolfia serpentina
  • Rhabarberwurzel, Rheum officinale
  • Rosmarin, Rosmarinus officinalis
  • Süßholzwurzel, Glycyrrhiza glabra
  • Wacholderbeeren, Juniperus communis
  • Zimtrinde, Cinnamomum verum
  • bei parenteraler Anwendung: purpurroter Sonnenhut, Echinacea purpurea

Problematisch in der Stillzeit sind neben den obengenannten:

  • Brennessel, Urtica urens und Urtica dioica
  • Pfefferminze, Mentha piperita
  • Salbei, Salvia officinalis

Wie alle Arzneimittel im Handel unterliegen auch Komplexhomöopathika den strengen Kontrollen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, kurz BfArM. Wenn es möglich ist, die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Wirksamkeitsnachweise zu erbringen, bekommen diese Präparate eine Zulassung und Anwendungsgebiete dürfen aufgeführt werden.

Da sich die vom BfArM zugelassenen schulmedizinisch-wissenschaftlichen Methoden bei den meisten homöopathischen Arzneimitteln nicht umsetzen lassen, lässt sich dieser geforderte Nachweis bei ca. 95 % aller homöopathischen Arzneimittel nicht erbringen. Der Gesetzgeber hat für solche Arzneimittel die vereinfachte Form der „Registrierung“ geschaffen. Dabei dürfen die Hersteller keinerlei Hinweise auf Anwendungsgebiete und Wirkungsweisen der enthaltenen Inhaltsbestandteile geben. Selbst aus dem Namen eines solchen Arzneimittels darf kein Anwendungsbereich mehr erkennbar sein.
Solche Produkte werden vom BfArM jedoch genauso wie „zugelassene“ Arzneimittel zum einen auf Unbedenklichkeit, d.h. auf mögliche Wirkungen, Neben- und Wechselwirkungen sowie Gegenanzeigen geprüft. Zum anderen unterliegen diese Präparate ebenso einer strengen Kontrolle über Einhaltung der hohen Qualitätsstandards für Ausgangsstoffe und Fertigarzneimittel.

Der Gesetzgeber hat neue Dosierungen für registrierte homöopathische Arzneimittel festgelegt, die der Hersteller als Standarddosierungen anzugeben hat.
Diese Dosierungen sind teilweise deutlich niedriger als die, die erfahrene Therapeuten seit Jahrzehnten mit bestem Erfolg einsetzen. Um dem Rechnung zu tragen ist es durch den Zusatz „ wenn nicht anders verordnet“ erlaubt, abweichende Dosierungen einzusetzen, die diese Erfahrungen berücksichtigen.

Homöopathische Arzneimittel sollten, wie alle Arzneimittel, nach Ablauf des Verfallsdatums nicht mehr eingesetzt werden.

Alle unsere Arzneimittel sind apothekenpflichtig und daher nur in Apotheken und nicht von Infirmarius direkt zu beziehen.

Sollten Sie weitere Fragen haben, die hier noch nicht beantwortet wurden, wenden Sie sich bitte direkt an uns:

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